Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IX

§ 102 Leistungen der Eingliederungshilfe

Stand: 10.01.2020

SozialrechtBund130 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/102#abs-1 (1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen

1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/102#abs-2 (2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor.

§ 101 § 103